Die Wahlen zu den Seniorenvertretungen der Berliner Bezirke werden im Jahr 2017 stattfinden.
Wahlwoche vom 27. bis 31. März 2017 in allen Berliner Bezirken
2016 wurde das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz erneut novelliert.
Deshalb haben 900.000 Seniorinnen und Senioren in Berlin die Möglichkeit erstmals auch per Briefwahl ihre Interessenvertretung in den Bezirken zu wählen:
Bis zum 24. März per Briefwahl, ab 27. März 2017 beginnt die Wahlwoche.
Dann ist die Stimmenabgabe in jedem Bezirk an mindestens fünf Terminen möglich.
Alle Wahltermine stehen auf der Wahlbenachrichtigung, die Ende Januar 2017 versandt wird.
Dort werden auch mehrere Termine und Orte genannt, wo sich die Kandidatinnen und Kandidaten Ihres Bezirks vorstellen.
Ausführliche Informationen zur Seniorenwahl 2017 im Internet:
www.ü60.berlin
Grundlage der Seniorenwahl:
Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz mit Wirkung vom 04. August 2016:
http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rv/berlseng.html
Auf der nächsten Seite "Grundlagen" finden Sie die das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz (BerlSenG) und die gesetzliche Regelung der Wahlen.
Wir senden Ihnen gern ein gedrucktes Exemplar des Gesetzes und der Ausführungsvorschrift. Wir kooperieren gern mit Kritikern des Gesetzes, die helfen wollen, es zu verbessern.
••• NEU UND AKTUELL ! Hier finden Sie die bezirklichen Standorte (Wahllokale) für die Seniorenwahlen •••